top of page

Reglement ISW

​

REGLEMENT

 Indoorshooting – Wittenbach , Imparm SA, Hediger Waffen

 

1.     Betreten der Anlage auf eigene Verantwortung und Gefahr.

2.     Jeder Schütze hat sich über eine private Haftpflichtversicherung, Deckung 5 Mio CHF, auszuweisen.

3.     Die Anlage darf nur mit ungeladenen Waffen und leeren Magazinen betreten und verlassen werden.

4.     Je nach Ausbildungsstand kann der entsprechende Platz gewählt oder zugewiesen werden.

5.     Die Schiessräume dürfen nur mit Gehörschutz und Schutzbrille betreten werden.

6.     Es dürfen nur funktionssichere Waffen verwendet werden.

7.     Jede Waffe ist als geladen zu betrachten.

8.     Seines Zieles sicher sein, Finger ist erst am Abzug, wenn Waffe auf Scheibe gerichtet ist.

9.     Es darf nur die eigene, direkte Scheibe  beschossen werden.

10.  Nur nach C.I.P. Norm gefertigte Munition und bis maximal 5000 Joule, darf verwendet werden.

11.  Verbotene Munition :  Stahlmantel-, Ganzstahl-, Stahlkern und Leuchtspurgeschosse.

12.  Verbotene Waffen : sämtliche Vorderlader Gewehre und Pistolen, Serie-feuerwaffen.

13.  Versagen einem Schützen/Schützin Waffe oder Munition, ist die Waffe niederzulegen und umgehend die Standaufsicht zu informieren.

14.  Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist immer Folge zu leisten.

15.  Wer sich selbst oder andere gefährdet oder den Schiessbetrieb in einer anderen Weise stört, oder Anweisungen des Aufsichtspersonals keine Folge leistet, wird der Anlage verwiesen, weitere rechtliche Schritte können die Folge sein.

16.  Es ist verboten Waffen, Waffenteile und Munition oder deren Bestandteile auf dem Areal oder im Gebäude der Firma Imparm SA., Hediger Waffen, Bistro-Hofen und Indoorshooting - Wittenbach feilzubieten.

17.  Personen welche das Gebäude, die Anlagen oder Teile davon, wie Decken, Wände, Böden, Scheibentransportanlagen und oder Teile des Kugelfanges und der Beleuchtung, fahrlässig oder vorsätzlich beschädigen, werden rechtlich belangt.

18.  Das gesamte Gebäude und sämtliche Räume sind Video überwacht und jeder Besucher erklärt durch seine Unterschrift, auch mit gesichtserkennenden Aufnahmen einverstanden zu sein.

19.  Als gelesen, verstanden und mit den 19 Regeln einverstanden und diese einzuhalten erklärt und bestätigt hiermit der Schütze /die Schützin – Besucher-in

​

bottom of page