ISW
Dienstag bis Freitag 14 bis 23 Uhr
Samstag 14 bis 22 Uhr
Sonntag - Montag geschlossen​
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Die Verwendung folgender Munition ist im ISW verboten :
Magtech 9 mm Luger FMJ Steel Case 8.0 g 124 gr
TopShot alle Kaliber / BARNAUL : alle Kaliber
Der/die Kluge kauft günstiger im ISW vor Ort
Sicherheit Indoorshooting ISW
​Lüftungsanlage
Für eine optimale Frischluftversorgung, Zuluft/Abluft wurde eine Anlage nach modernster Technik eingebaut - SUVA geprüft
Querschläger
Wände, Decken und Böden der Anlagen wurden so ausgestattet, dass nach technischem Ermessen, keine Querschläger, also Rückprall von Geschossen oder deren Splitter erfolgen.
Akkustik
Bei der Akkustik legten wir höchsten Wert auf die Minderung durch übertragene Schallwellen, wir erreichen
in allen Anlagen beste Lärmschutzvorgaben.
Brandschutz
Die Anlage wurde mit einer hochmodernen Brandmelde- und Löschanlage ausgestattet.
Branddetektion mit Flammenmeldern. Firstresponser und Feuerlöscher.
Bundesamt für Polizei fedpol
Als Privatperson eine Waffe erwerben :
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Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt,
gemietet oder ausgeliehen wird.
Je nach der Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
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​​ISW ​​
www.indoorshooting-wittenbach.ch ​
Zugang Schiessräume nur für Personen mit waffenrechtlicher Bewilligung
die das Recht und den Titel haben, Waffen zu erwerben und zu besitzen
ergo Waffen Erwerb- und Besitzberechtigte
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Wer einen neuen Waffenerwerbschein, ABK Schütze oder ABK Sammler hat, kann diese Bewilligung zum Erwerb, spätestens bis zur Ablauffrist und je nach Ausbildungsstand nutzen um :
- die bewilligten und zur Verfügung gestellten Waffentypen zu testen.
- für einen verlangten Nachweis, den entsprechenden Kurs zu absolvieren.
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Sind Sie als privater Waffenbesitzer, Sammler und Schütze richtig versichert ?
Fragen Sie Ihre Versicherungsagentur nach Unfall- und Sachschaden, Haftpflichtansprüchen.
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Was deckt die private Haftpflichtvesicherung nicht automatisch ab?
Das gilt nicht nur für mit besonderen Risiken verbundene Hobbies wie die Nutzung eines E-Bikes, den Modellflug oder den Betrieb von Drohnen, oder das private Schiesstraining, sondern auch
zum Beispiel für ehrenamtliche Tätigkeiten. Schäden, die bei der Ausübung
des Berufs oder eines Gewerbes entstehen,
Nicht versicherbar sind beispielsweise vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden.
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Verboten im ISW :
Foto- und Filmaufnahmen
private paramilitärische Ausrüstung - Militär- und Polizeiabzeichen jeglicher Provenienz​
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Die Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole gemäss den Artikeln 261bis StGB und 171c MStG sind strafbar, wenn diese Fahnen, Abzeichen, Parolen oder Grussformen eine Ideologie symbolisieren, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, und wenn für diese Ideologie in der Öffentlchkeit geworben wird.
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Der Deliktsaufbau von Art. 261bis StGB
1 öffentliche Handlung Aufruf zu Hass oder Diskriminierung Öffentlichkeit
2 öffentliche Handlung Verbreitung von Ideologien Öffentlichkeit
3 öffentliche Handlung Organisation etc. von Propaganda Öffentlichkeit
4-1 öffentliche Handlung Herabsetzung / Diskriminierung in Menschenwürde verletzender Form (lebende) Person/Gruppe
4-2 öffentliche Handlung Leugnen von Völkermord / Verbrechen gegen die Menschlichkeit (verstorbene) Person/Gruppe
5 öffentliche Handlung Verweigern einer Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist (lebende) Person/Gruppe
Für die Sicherheit jedes Aufenthaltes im ISW
ist die PSK zwingend ;
die persönliche Sicherheitskontrolle
geladen - nicht geladen
jede Waffe muss als geladen betrachtet werden.
Die Prüfung auf Funktionsfähigkeit der Waffe/n,
die Prüfung der Umgebung und des Zielraumes.
Für das dynamische Training gelten die Sicherheitsvorgaben IDPA-IPSC
Dieses Video wurde konzipiert für Statisten und Schauspieler im Umgang mit Waffen am Filmset!
Anfänger dürfen nur durch ISW lizenzierte Instruktoren ausgebildet werden !
AUSZUG Armeestrafgesetz / Leihwaffen
2 Ausserdienstliche Schiessübungen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und von den zuständigen Militärbehörden anerkannten Schiessanlagen oder auf den von den zuständigen eidgenössischen Schiessoffizieren bewilligten Schiessgeländen durchgeführt werden.
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Art. 53a45 Massnahmen gegen Besitzer einer Leihwaffe
1 Bestehen Anzeichen oder Hinweise, dass ein Besitzer einer Leihwaffe sich selbst oder Dritte mit der Leihwaffe gefährden könnte, oder bestehen andere Anzeichen für oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der Leihwaffe, so ordnet der Kreiskommandant die vorsorgliche Abnahme der Leihwaffe an. Er kann das kantonale Polizeikorps beauftragen, die Leihwaffe zu seinen Handen einzuziehen.46
2 Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, behandelnde oder begutachtende Ärztinnen, Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, denen in Absatz 1 genannte Anzeichen oder Hinweise bekannt werden, können diese dem Führungsstab der Armee oder dem Militärärztlichen Dienst melden. Schützen und Schützinnen können entsprechende Kenntnisse dem Vorstand ihres Schützenvereins melden. Dieser leitet in begründeten Fällen umgehend die erforderlichen Massnahmen ein.47
3 Der Führungsstab der Armee kann, wenn er Kenntnis von Anzeichen oder Hinweisen gemäss Absatz 1 erhält, den Kreiskommandanten schriftlich begründet mit der vorsorglichen Abnahme der Leihwaffe beauftragen.
4 Unter Angabe der Gründe können auch Dritte, die Zugang zur Leihwaffe haben, diese bei Anzeichen oder Hinweisen gemäss Absatz 1 bei einem Armeelogistikcenter oder einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee oder der Polizei zur vorsorglichen Hinterlegung abliefern.48
5 Der Führungsstab der Armee entscheidet, ob die Leihwaffe definitiv zurückgenommen oder dem vorherigen Besitzer wieder ausgehändigt wird.
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Art. 53b49 Weitere Massnahmen
1 Die Logistikbasis der Armee zieht eine Leihwaffe ein, wenn deren Besitzerin oder Besitzer die Voraussetzungen zu deren Belassung nicht mehr erfüllt.
2 Sie kann den Kreiskommandanten mit dem Einzug der Leihwaffe beauftragen. Der Auftrag ist schriftlich zu begründen.
3 Der Kreiskommandant ordnet den Einzug der Leihwaffe an. Er kann das kantonale Polizeikorps mit dem Einzug beauftragen.
49 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Jan. 2013, in Kraft seit 1. März 2013 (AS 2013 555).
Art. 53c50 Rückgabe und Einzug der persönlichen Leihwaffe
Das VBS legt die Voraussetzungen für die Rückgabe und den Einzug der persönlichen Leihwaffe fest.
Art. 54 Strafrechtliche Sanktionen
1 Die Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Schiesswesens ausser Dienst richtet sich nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen des militärischen oder des zivilen Strafrechts.
2 In schweren Fällen ist dem VBS eine militärgerichtliche Untersuchung zu beantragen.
Medizinische Betreuung und Versorgung
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Die Gesundheit ist das wichtigste Gut. Deshalb sind unsere Instruktoren in MEDIC BASIC ausgebildet,
verfügen über die Erfahrung und Material. Der Defibrillator ist im Eingangsbereich gekennzeichnet.
Gesundheitspräventation zu übertragbaren Krankheiten, die Regel lautet :
Bist Du gesund komm rein - Bist Du krank bleib daheim
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Verhalten in einem Notfall
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Ruhe bewahren, Alarm auslösen, andere Personen warnen, sich selbst nicht gefährden.
Bei Brand, Gebäude verlassen. Hilfe organisieren.
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Wenn Sie einen medizinischen Notfall melden, bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:
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Wo genau ist der Notfallort? Ortschaft, Strasse, Hausnummer, Stock
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Wer ruft an? Ihre Rückrufnummer?
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Was genau ist passiert? Sind Sie beim Patienten?
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Wann ist es passiert? Zeitpunkt des Notfalls
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Wie viele Patienten sind betroffen?
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Alter des Patienten / Wenn unsicher > geschätztes Alter
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Ist der Patient bei Bewusstsein?
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Atmet der Patient?
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Weitere Angaben? z.B. Pat. eingeklemmt, Gefahren, Hinweise
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Wichtige Nummern : möglichst ruhig antworten:
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Polizei Telefon 117
Feuerwehr Telefon 118
Rettung Telefon 144
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Anlage betreuender Arzt in Wittenbach : Dr.med. Ralf Strauss Tel. 071 298 42 38
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