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Sicherheit Indoorshooting ISW

​Lüftungsanlage

Für eine optimale Frischluftversorgung, Zuluft/Abluft wurde eine Anlage nach modernster Technik eingebaut - SUVA geprüft

Querschläger

Wände, Decken und Böden der Anlagen wurden so ausgestattet, dass nach technischem Ermessen, keine Querschläger, also Rückprall von Geschossen oder deren Splitter erfolgen.

Akkustik

Bei der Akkustik legten wir höchsten Wert auf die Minderung durch übertragene Schallwellen, wir erreichen

in allen Anlagen beste Lärmschutzvorgaben.

Brandschutz

Die Anlage wurde mit einer hochmodernen Brandmelde- und Löschanlage ausgestattet.

Branddetektion mit Flammenmeldern. Firstresponser und Feuerlöscher.

Bundesamt für Polizei fedpol

Als Privatperson eine Waffe erwerben :

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Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt,

gemietet oder ausgeliehen wird.
Je nach der Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Private paramilitärische Ausrüstung = verboten im ISW sind :

-  Foto- und Filmaufnahmen

-  Der Umgang mit Waffen unter 18 Jahren
-  Militär- und Polizeiabzeichen  
jeglicher Provenienz​

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Die Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole gemäss den Artikeln 261bis StGB und 171c MStG sind strafbar, wenn diese Fahnen, Abzeichen, Parolen oder Grussformen eine Ideologie symbolisieren, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, und wenn für diese Ideologie in der Öffentlchkeit geworben wird.


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Für die Sicherheit jedes Aufenthaltes im ISW
ist die PSK zwingend ;
die persönliche Sicherheitskontrolle
geladen - nicht geladen
jede Waffe muss als geladen betrachtet werden.
Die Prüfung auf Funktionsfähigkeit der Waffe/n,
die Prüfung der Umgebung und des Zielraumes.

 

Dieses Video wurde konzipiert für Statisten und Schauspieler im Umgang mit Waffen am Filmset!

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AUSZUG Armeestrafgesetz / Leihwaffen
2 Ausserdienstliche Schiessübungen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und von den zuständigen Militärbehörden anerkannten Schiessanlagen oder auf den von den zuständigen eidgenössischen Schiessoffizieren bewilligten Schiessgeländen durch­geführt werden.
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Art. 53a45 Massnahmen gegen Besitzer einer Leihwaffe

1 Bestehen Anzeichen oder Hinweise, dass ein Besitzer einer Leihwaffe sich selbst oder Dritte mit der Leihwaffe gefährden könnte, oder bestehen andere Anzeichen für oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der Leihwaffe, so ordnet der Kreis­kommandant die vorsorgliche Abnahme der Leihwaffe an. Er kann das kantonale Polizeikorps beauftragen, die Leihwaffe zu seinen Handen einzuziehen.46

2 Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, behandelnde oder begut­achtende Ärztinnen, Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, denen in Absatz 1 genannte Anzeichen oder Hinweise bekannt werden, können diese dem Führungs­stab der Armee oder dem Militärärztlichen Dienst melden. Schützen und Schützin­nen können entsprechende Kenntnisse dem Vorstand ihres Schützenvereins melden. Dieser leitet in begründeten Fällen umgehend die erforderlichen Massnahmen ein.47

3 Der Führungsstab der Armee kann, wenn er Kenntnis von Anzeichen oder Hinwei­sen gemäss Absatz 1 erhält, den Kreiskommandanten schriftlich begründet mit der vorsorglichen Abnahme der Leihwaffe beauftragen.

4 Unter Angabe der Gründe können auch Dritte, die Zugang zur Leihwaffe haben, diese bei Anzeichen oder Hinweisen gemäss Absatz 1 bei einem Armeelogistikcenter oder einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee oder der Polizei zur vorsorglichen Hinterlegung abliefern.48

5 Der Führungsstab der Armee entscheidet, ob die Leihwaffe definitiv zurückge­nommen oder dem vorherigen Besitzer wieder ausgehändigt wird.

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Art. 53b49 Weitere Massnahmen

 

1 Die Logistikbasis der Armee zieht eine Leihwaffe ein, wenn deren Besitzerin oder Besitzer die Voraussetzungen zu deren Belassung nicht mehr erfüllt.

2 Sie kann den Kreiskommandanten mit dem Einzug der Leihwaffe beauftragen. Der Auftrag ist schriftlich zu begründen.

3 Der Kreiskommandant ordnet den Einzug der Leihwaffe an. Er kann das kantonale Polizeikorps mit dem Einzug beauftragen.

49 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Jan. 2013, in Kraft seit 1. März 2013 (AS 2013 555).

Art. 53c50 Rückgabe und Einzug der persönlichen Leihwaffe

Das VBS legt die Voraussetzungen für die Rückgabe und den Einzug der persön­lichen Leihwaffe fest.

Art. 54 Strafrechtliche Sanktionen

1 Die Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Schiesswesens ausser Dienst richtet sich nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen des militä­ri­schen oder des zivilen Strafrechts.

2 In schweren Fällen ist dem VBS eine militärgerichtliche Untersuchung zu bean­tra­gen.

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Medizinische Betreuung und Versorgung

 

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Die Gesundheit steht an oberster Stelle. Deshalb sind unsere Instruktoren in MEDIC BASIC ausgebildet,

verfügen über die Erfahrung und Material. Der Defibrillator ist im Eingangsbereich gekennzeichnet.

Gesundheitspräventation zu übertragbaren Krankheiten, die Regel lautet :

Bist Du gesund komm rein - Bist Du krank bleib daheim

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Verhalten in einem Notfall

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Ruhe bewahren, Alarm auslösen, andere Personen warnen, sich selbst nicht gefährden.

Bei Brand, Gebäude verlassen. Hilfe organisieren.

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Wenn Sie einen medizinischen Notfall melden, bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

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  • Wo genau ist der Notfallort? Ortschaft, Strasse, Hausnummer, Stock

  • Wer ruft an? Ihre Rückrufnummer?

  • Was genau ist passiert? Sind Sie beim Patienten?

  • Wann ist es passiert? Zeitpunkt des Notfalls

  • Wie viele Patienten sind betroffen?

    • Alter des Patienten / Wenn unsicher > geschätztes Alter

    • Ist der Patient bei Bewusstsein?

    • Atmet der Patient?

  • Weitere Angaben? z.B. Pat. eingeklemmt, Gefahren, Hinweise

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Wichtige Nummern : möglichst ruhig antworten:

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Polizei           Telefon  117

Feuerwehr    Telefon 118

Rettung         Telefon 144

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Anlage betreuender Arzt in Wittenbach : Dr.med. Ralf Strauss Tel. 071 298 42 38

Sicherheit im ISW - PDF

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